Zustandsanalyse und Moderation laufender Hilfeplanverfahren

 

 Warum halten wir dieses Angebot für notwendig? 

Jugendamtsmitarbeiter stehen oft vor dem Problem, vom Schreibtisch aus, günstigenfalls nach einem Hausbesuch, Entscheidungen über Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe treffen zu müssen, die üblicherweise recht weitreichend sind. 

Die zur Verfügung stehenden Zeitressourcen lassen in laufenden Verfahren oft keine detailliertere Betrachtung des Einzelfalles im Hinblick auf das (Noch-)Zusammenpassen von Unterbringungsform und den Bedürfnissen der Auftraggeber (Jugendamt, Herkunftssystem, Kind) zu. 

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Vertreter des Jugendamtes hinsichtlich des aktuellen Standes der Einrichtungen, mit denen sie zusammenarbeiten, allenfalls von den Einrichtungen selbst informiert werden. 

Diese von Interessenkonflikten geprägte Konstellation führt nicht immer zu einem Informationsstand beim Jugendamt, der eine im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten optimale Entscheidung im Sinne der Bedürfnisse des Kindes bzw. der Familie erst ermöglicht. 

In Hilfeplangesprächen, die die Fortentwicklung des Kindes- bzw. der Familienperspektive zum Inhalt haben, finden sich nicht selten Konstellationen, in denen der Vertreter/die Vertreterin des Jugendamtes auf die Erziehungsplanung, die die Einrichtung für das Kind erstellt hat, und auf die Vorschläge der Einrichtung zur zukünftigen Kindesperspektive trifft, ohne deren Gehalt konkret bewerten zu können. 

Dies geschieht nicht zuletzt aus der Situation heraus, dass in Zeiten wirtschaftlichen Drucks, der insbesondere bei den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe spürbar ist, diese natürlich vorrangig Interesse daran haben müssen, das Kind in der Einrichtung zu halten. 

Dieser in der Organisationsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe liegende Interessenkonflikt sorgt dafür, dass nicht selten im Sinne der Klienten weniger angemessene Ergebnisse erzielt werden. 

Welche Leistungen beinhaltet dieses Angebot konkret? 

Wir bieten unsere zeitlichen und fachlichen Ressourcen im Rahmen einer fundierten Situationsanalyse und Moderation an. 

Hierzu gehört die Identifizierung der Ressourcen der beteiligten Systeme und Subsysteme, die Identifizierung und Sammlung der offenen und verdeckten Aufträge der Beteiligten sowie die Moderation des/der Hilfeplangespräche. 

Als an der Entscheidung unbeteiligter Faktor sind wir in der Lage, unabhängig von Eigeninteressen in dieser Rolle für größtmögliche Transparenz der Gesamtsituation zu sorgen. ©Kinder- und Jugendhilfe e. V. Stand: September 2010 

Wir übernehmen die Verantwortung für die umfassende Information des Jugendamtes und die Zentrierung des gemeinsamen Fokus auf das Kindeswohl bei unabhängiger Begutachtung der Gesamtsituation und der in den beteiligten Systemen und Subsystemen tatsächlich vorzufindenden Ressourcen. 

Welche Ziele verfolgen wir mit diesem Angebot bzw. welche Ergebnisse erwarten wir? 

Wir wollen die Transparenz im Hilfeplanverfahren deutlich erhöhen, um hierdurch die Entscheidungssicherheit des Vertreters/der Vertreterin des Jugendamtes im gleichen Maße zu erhöhen. 

Damit einher geht eine zeitliche Entlastung des Jugendamtes durch Delegation von arbeitsintensiven Teilen der Informationssammlung sowie die Überwindung des blockierenden Moments im Interessenskonflikt zwischen Jugendamt und Einrichtung. 

Diese zusätzliche Sicherheit wird sich in besseren Lösungen für das beteiligte Kind/die beteiligte Familie niederschlagen. 

Was kostet dieses Angebot? 

Dieses Angebot wird über Fachleistungsstunden abgerechnet, der Satz beträgt 52,- € für eine Zeitstunde. 

Insofern ist es eine preisgünstige Hilfe für die Beteiligten in solchen Hilfeplanverfahren, die vom Vertreter des Jugendamtes als nicht hinreichend transparent bewertet werden oder die durch das o. b. blockierende Moment in der Konstellation Jugendamt/Einrichtung ins Stocken geraten sind.

Systemische Familienreorganisation

1. Rahmenbedingungen 

1.1. Rechtliche Grundlagen 

Die vorliegende Maßnahme ist als Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zu verstehen und deckt insbesondere die Maßgaben der §§ 27 bis 31 sowie der §§ 35a bis 37 KJHG ab. 

1.2. Zielgruppe und Aufnahmekriterien 

Zielgruppe sind Familien, 

a) in denen mittelfristig oder unmittelbar die stationäre Unterbringung eines oder mehrerer Kinder in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung erforderlich zu sein scheint, 

b) in denen bereits eine stationäre Unterbringung eines oder mehrerer Kinder erfolgt ist und zur Vorbereitung und Begleitung der erfolgversprechenden Rückführung des oder der Kinder eine intensive Betreuungsmaßnahme erforderlich ist. 

1.3. Ausschlusskriterien 

a) Familien, die im ausführlichen Vorgespräch keinen Zweifel daran lassen, dass sie zur Zusammenarbeit mit uns nicht bereit sind, werden nicht betreut. 

b) In der betreuten Familie muss die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten oder von ihnen beauftragte Personen jederzeit möglich sein. 

1.4. Aufnahmeverfahren 

Nach dem Erstkontakt mit dem zuständigen Jugendamt, in dem die Familienproblematik auf Basis der Aktenlage erörtert wird, führt ein Pädagoge unserer Einrichtung in der Familie eine Diagnosewoche durch, in der in einem vorher vereinbarten Umfang das Familiensystem vor Ort analysiert wird. 

Nach Ablauf der Diagnosewoche findet ein Hilfeplangespräch unter Maßgabe der Vorschriften des § 36 KJHG statt, in dem die Entscheidung über den Abschluss eines Betreuungsvertrages gefällt wird. 

1.5. Dauer der Maßnahme 

Die Maßnahme ist auf einen Zeitraum von mindestens 15 bis höchstens 24 Monaten angelegt. 

Diese teilen sich auf in eine mindestens 9- und höchstens 15-monatige Intensivphase und eine mindestens 6- und höchstens 9-monatige Supervisionsphase. 

1.6. Betreuungsaufwand 

Jede Familie wird in der Intensivphase mindestens 15 und höchstens 19 Stunden wöchentlich von demselben Pädagogen vor Ort betreut. 

Darüber hinaus wird für die Kinder der betreuten Familien jährlich einmal eine zweiwöchige, von den die Familien betreuenden Pädagogen geleitete Ferienmaßnahme durchgeführt. ©Kinder- und Jugendhilfe e. V. Stand: September 2010 

1.7. Personal 

Die in der Familienbetreuung eingesetzten Mitarbeiter verfügen über die Qualifikation als 

a) Diplom-Sozialpädagoge(in), Diplom-Sozialarbeiter(in), 

b) Diplom-Pädagoge(in), 

c) Diplom-Psychologe(in), 

d) Diplom-Heilpädagoge(in), 

e) Erzieher mit einschlägiger Zusatzausbildung, 

f) im Einzelfall sonstige pädagogische Ausbildung mit besonderer Eignung für diese Aufgabe. 

Alle Familienbetreuer verfügen über umfangreiche Kenntnisse des Systemischen Ansatzes und heilpädagogischer Methodik. 

2. Pädagogisches Konzept 

2.1. Arbeitshypothesen 

Folgende Hypothesen liegen unserer pädagogischen Arbeit in gestörten Familien zugrunde: 

a) Störungen in Familien sind in erster Linie als Kommunikationsstörungen identifizierbar. 

b) Die einzelnen Personen sind nicht hinreichend in der Lage, ihre Bedürfnisse zu identifizieren und ihre Ziele zu formulieren. 

c) Die Organisationsstruktur der Familie ist nicht hinreichend geeignet, differenzielle Bedürfnisse in für die Individuen akzeptablem Maße zu befriedigen. 

d) Die Auffälligkeit(en) der Kinder sind demnach Symptome eines gestörten Familiensystems. 

Hieraus ergibt sich folgender Arbeitsansatz: 

2.2. Arbeitsansatz 

2.2.1. Tägliche Arbeit in der Familie (Intensivphase) 

1. Mit den erwachsenen Familienmitgliedern wird die Kommunikationsstruktur in der Familie analysiert. Ziel ist es hierbei, unter Zuhilfenahme von Videotechnik und Rollenspielen das Bewusstsein dafür zu wecken, dass Kommunikation steuerbar ist. 

Auf diese Weise soll die Grundlage geschaffen werden, sich die Wahrnehmung von Störungen zu erlauben. 

2. Mit den Familienmitgliedern wird sodann daran gearbeitet, ihre eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen. 

Über die Formulierung der Bedürfnisse wird gemeinsam trainiert, Ziele zu formulieren, die diesen Bedürfnissen entsprechen. 

Über die Erarbeitung von differenziellen Strategien zur Zielverwirklichung und die Einrichtung von Zielkontrollmechanismen soll zielgerichtetes Handeln als Ressource in der Familie etabliert werden. Gleichsam werden diese Strategien und die Zielkontrolle in der Familie kommuniziert, wodurch der Kommunikationsrahmen erweitert und stabilisiert wird. 

3. Über die Formulierung von Bedürfnissen und Zielen bietet sich in der Familie die Möglichkeit zum Abgleich der unterschiedlichen Zielvorstellungen. 

Auf diese Weise kann die Alltagsorganisation der Familie zielgerichtet an die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasst werden. ©Kinder- und Jugendhilfe e. V. Stand: September 2010 

Diese Anpassungsleistung wird von uns begleitet, jedoch von der Familie selbst vollzogen. 

Der erwünschte Effekt ist die Wahrnehmung eigener Handlungsfähigkeit. 

Dies ermöglicht es den Familienmitgliedern, Situationen als Teil eines Prozesses zu begreifen und sich vom alleinigen Erleben unverrückbarer Fakten abzulösen. 

Teil des hier beschriebenen Prozessablaufes der Reorganisation der Familie ist die Einbeziehung der Kinder als kleine Persönlichkeiten, die in gleicher Weise wie die erwachsenen Familienmitglieder die Befriedigung ihrer Bedürfnisse in der Familie suchen. 

Dies wird in der Alltagsgestaltung durchgängig zu berücksichtigen sein, wobei die Begleitung der Kinder in diesem Prozess Sequenzen heilpädagogischer Einzelbetreuung einschließt. 

4. In der Folge dieses Prozesses werden die betroffenen Kinder ihre ursprünglichen Symptome ablegen, weil sie 

a) die Erfahrung machen werden, in der Familie ernst genommen zu werden, und 

b) über ihr Lernverhalten die verbesserten Kommunikationsmuster der Erwachsenen übernehmen werden. 

Sie sind folglich nicht mehr genötigt, im Alltag durch eine oft radikale Weise, ihre Bedürfnisse zu kommunizieren, Aufmerksamkeit zu erzeugen. 

2.2.2. Geleitete Ferienmaßnahmen 

Der vorangehend beschriebene Prozess wird durch die Teilnahme der Kinder an von den Familienbetreuern geleiteten Ferienmaßnahmen vertieft. 

Jedes Kind nimmt während der Dauer der Familienbetreuung pro Jahr an einer dieser Ferienfreizeiten teil, wodurch es die Möglichkeit erhält, die neu erworbenen Kommunikationsmuster in einer Ausnahmesituation unter seinesgleichen zu erproben. 

Diese Ferienmaßnahmen sind geprägt durch Lern- und Dialogprozesse in der Gruppe, die mittels erlebnispädagogischer Inhalte und “common tasks” den Charakter eines intensiven sozialen Trainings erhalten. ©Kinder- und Jugendhilfe e. V. Stand: September 2010 

2.2.3. Familiensupervision (Supervisionsphase) 

Durch den innerhalb der vereinbarten Betreuungszeit vollzogenen Rückzug des Familienbetreuers aus der täglichen Betreuung wird der Familie das Vertrauen des Fachmannes/der Fachfrau in die neu erworbenen Strukturen signalisiert. 

In der an die Intensivphase anschließenden Familiensupervision wird mit dem Familienbetreuer zunächst einmal wöchentlich, später einmal monatlich die jeweils aktuelle Familiensituation reflektiert. 

Ziel ist es, 

a) durch Verlängerung der Beobachtungsabstände der Familie schrittweise ihre Eigenständigkeit mit erweiterten Ressourcen zurückzugeben, ohne ihr die durch die Aufmerksamkeit des Betreuers vermittelte Sicherheit zu nehmen. 

b) durch intensives Reflektieren des Fortschreitens des Familienprozesses neue Erfahrungen in die erworbenen Verhaltens- und Kommunikationsmuster einzubauen. 

3. Arbeitsreflexion 

3.1. Supervision der Familienbetreuer 

Für die Familienbetreuer ist wöchentliche Supervision im Team verbindlich. 

Zusätzlich wird bei Bedarf Einzelsupervision durch einen externen Supervisor angeboten. 

3.2. Wissenschaftliche Begleitung 

Wir verstehen die o. b. Maßnahme als Pilotprojekt einer umfassenden Familienhilfe. 

Die Erfahrungen mit der integrierten Methodik werden dokumentiert und nach Ablauf von fünf Jahren im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit ausgewertet und veröffentlicht.

Task Force - ein spezifisches Kurzinterventionskonzept

 

 Ziel ist es, zeitnah eingreifend in einem vergleichsweise geringen Betreuungsumfang in Familiensystemen Veränderungen anzustoßen, die vom Familiensystem selbständig weiterentwickelt werden. Dieses Konzept zielt auf Familiensysteme ab, die folgende Kriterien erfüllen: a) Die in der Erziehungsverantwortung stehenden erwachsenen Mitglieder des Familiensystems sind überdurchschnittlich motiviert, Veränderungen am beschriebenen Problem oder im Problembereich zu erzielen. b) Die Familienmitglieder einschließlich des Indexmitglieds (Kind/Jugendliche(r), dessen/deren Verhalten oder Person vordergründig zum Problem erklärt wird) sind in der Lage, auf elaboriertem Niveau sprachlich zu kommunizieren und zu reflektieren. c) Die Familienmitglieder sind grundsätzlich einander positiv zugetan.

 

1. Zur Überprüfung dieser Kriterien ist die bereits bekannte Diagnosewoche integrierter Bestandteil dieses Konzeptes. Zum Abschluss der Diagnosewoche wird neben der Sammlung der Aufträge der Familienmitglieder an die professionellen Helfer dem Familiensystem die Hausaufgabe der Selbstexploration auferlegt. Anhand selbstgewählter Mittel bereitet die Familie für das sich an die Vorlage des Berichtes über die Ergebnisse der Diagnosewoche anschließende Hilfeplanungsgespräch nach § 36 SGB VIII eine Veranschaulichung ihrer Familienstruktur vor. Diese Hausaufgabe dient uns dazu, die Motivation zur Mitarbeit und den Grad der reflexiven Ressourcen des Familiensystems noch genauer zu erfassen. An die Selbstexploration anschließend wird dann gemeinsam von den Vertretern des Jugendamtes, der Familie und uns die Entscheidung getroffen, ob die Kriterien für eine Kurzintervention erfüllt sind und die Task Force eingreifen kann.

2 ©Kinder- und Jugendhilfe e. V. Stand: September 2010 

 

2. Intensivphase

Sodann treten wir in die Intensivphase ein. In einem Umfang von 40 Stunden, die auf fünf Wochen mit zwei Blocks à 20 Stunden, getrennt durch eine Woche Pause, verteilt werden, erarbeitet ein geschlechtsgemischtes Team aus zwei Familientrainern (Psychologen und Pädagogen) gemeinsam mit der Familie an den Ressourcen des Familiensystems orientierte Lösungsansätze für die bereits in der Diagnosewoche aufgedeckten Probleme bzw. Problemfelder. Hierbei wird mit dem Familiensystem insbesondere auf die Entwicklung der Fähigkeit des Perspektivenwechsels bei der Problembetrachtung und die transparente Abfolge von Zielbestimmung, Zielverfolgung und Zielkontrolle hingearbeitet. Nach zwei Wochen (s. o.) wird eine Woche Pause eingelegt, die die Familie mit der Erstellung einer Hausaufgabe verbringt. Diese Hausaufgabe bildet die Grundlage für die zweite Hälfte der Intensivphase. Am Ende der Intensivphase wird das Familiensystem die möglichen Wege und Etappen kennengelernt haben, die zum oder zu den selbstbestimmten Ziel(en) führen können, und die Mittel zur Zielkontrolle zur Verfügung haben.

 

3. Supervisionsphase Hieran schließt sich nach vier Wochen Pause die Supervisionsphase an, in der vier Sitzungen in einem Abstand von je einem Monat durchgeführt werden. Jede Sitzung ist doppelstündig und wird von beiden Familientrainern gemeinsam durchgeführt. Ziel der Supervisionsphase ist es, das Familiensystem durch die Familientrainer bei der Begehung der entwickelten Lösungswege und der Überprüfung der (Etappen-)Zielerreichung beratend und supervidierend zu begleiten. Zu jedem Termin wird das Familiensystem eine Hausaufgabe erledigt haben. Die Supervisionsphase wird durch ein Hilfeplanungsgespräch nach § 36 SGB VIII abgeschlossen.

 

4. Als Überbrückung in die Zukunft wird der Familie mittels zweier Leistungsschecks die Möglichkeit gegeben, die Ressource Familientrainer noch für zwei Gespräche zu beliebigen Zeitpunkten in Anspruch nehmen zu können. Diese Gespräche werden von nur einem Familientrainer geführt. Darüber hinaus gibt es keine weitere Betreuung durch die Familientrainer. Der gesamte Betreuungsumfang im Rahmen dieses Konzeptes umfasst einschließlich der Nachbetreuung 81 Fachleistungsstunden und deckt einen Zeitraum von 25 Wochen ab.

 

5. Qualitätssicherung Die Familientrainer erhalten wöchentliche Teamsupervision. Sie dokumentieren die Familiensitzungen. Auch dieses Konzept ist in unsere qualitätssichernde Selbstevaluation eingebunden, weshalb wir auch hier Follow-Ups nach 6, 12 und 24 Monaten zur Überprüfung der Nachhaltigkeit unserer Arbeitsergebnisse durchführen werden.

3 ©Kinder- und Jugendhilfe e. V. Stand: September 2010 

 

6. Schematische Darstellung

Diagnosewoche 

15 – 25 Fachleistungsstunden 

Hausaufgabe 

2 Wochen Pause 

HPG 

3 Fachleistungsstunden (Teilnahme beider Familientrainer 

Intensivphase I 

2 Wochen – zusammen 20 Fachleistungsstunden 

1 Woche Pause - Hausaufgabe 

Intensivphase II 

2 Wochen – zusammen 20 Fachleistungsstunden 

4 Wochen Pause 

Supervisionsphase 

4 Sitzungen, eine doppelstündige Sitzung monatlich, Hausaufgaben zwischen den Sitzungen (4 Monate, 16 Fachleistungsstunden) 

HPG 

3 Fachleistungsstunden (Teilnahme beider Familientrainer) 

Überbrückung in die Zukunft 

4 Fachleistungsstunden in 2 Gesprächen à 2 Stunden 

Fortbildungen



Ab Herbst 2015 neue Gruppe:
Elternseminar nach PEP-EL

Ab sofort können sich Eltern für eine neue Gruppe des Elterntrainings anmelden.
In 10 Terminen zu je 2 Stunden werden Grundlagen der Erziehung sowohl aus pädagogischer als auch psychologischer Sicht verständlich an Alltagsbeispielen erläutert. Hierbei haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihre eigenen Beispiele und Fragestellungen mit einzubringen.
Ihnen wird ein abgestimmtes und übersichtliches pädagogisches Konzept vorgestellt, das Sie in die Lage versetzt, auch mit heftigen Impulsdurchbrüchen Ihres Kindes zielgerichtet umzugehen.
Sie erhalten zu jedem inhaltlichen Input entsprechendes Material an die Hand.
Die Gruppe wird ein Maximum von 12 Teilnehmern nicht überschreiten, die Kosten betragen 18 Euro je Termin. Es gibt die Möglichkeit, bei Ihrem Jugendamt nachzufragen, ob es die Seminarkosten übernimmt. In der Vergangenheit war das häufig der Fall.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unser Zentrum für psychosoziale Diagnostik und Beratung in Hückelhoven. Dort wird das Seminar auch abgehalten. 

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